Hausordnung

ALLGEMEIN

Die Hausordnung ist für alle Mitglieder/Besucher des Sportvereinszentrums verbindlich. Mit dem Betreten des Studios erkennt jeder Besucher die Hausordnung an. Allen sonstigen, von Mitarbeitern erlassenen Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit, ist in jeder Hinsicht Folge zu leisten.

Die Studioleitung behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern.

Der Eintritt in den Sportvereinsbereich ist zu den Öffnungszeiten und nur unter Vorlage des gültigen, persönlichen Transponders möglich. Jedes Mitglied checkt sich zu Beginn des Besuchs ein und nach dem Besuch wieder aus.

 

Die Öffnungszeiten können zu bestimmten Feiertagen oder Gegebenheiten von den normalen Öffnungszeiten abweichen und werden mindestens zwei Wochen vorher bekannt gegeben. Weiterhin hält es sich das Sportvereinszentrum vor, saisonale Öffnungszeiten anzupassen.

Besucher/Mitglieder, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Studios ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird der Mitgliedsbeitrag nicht zurückerstattet.

HAFTUNG

Die Nutzung der Einrichtungen, insbesondere der Trainingsgeräte und der Sauna, erfolgt auf eigene Gefahr. Wird durch unsachgemäße Behandlung der Einrichtungen bzw. Geräte ein Schaden verursacht, haftet das Mitglied für den verursachten Schaden.

Der Besucher/das Mitglied versichert, körperlich gesund zu sein und insbesondere nicht an Krankheit oder Verletzungen zu leiden, die eine Ausübung der Mitgliedschaft in Frage stellen. Gesundheitsschädigungen aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs der Geräte/Einrichtungen hat das Sportvereinszentrum Kirchheim nicht zu vertreten.

Das Sportvereinszentrum haftet nicht für Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen mitgebrachter Gegenstände. Für Wertgegenstände und elektronische Gegenstände wird auch in den Schließfächern keine Haftung übernommen. Es wird ausdrücklich empfohlen, derartiges nicht mit zu bringen.

Kindern ist der Aufenthalt im gesamten Sportvereinszentrum auch in Begleitung der Eltern aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet.

VERHALTEN

Die Trainierenden haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere lautes Stöhnen/Schreien führt zu Belästigungen anderer Mitglieder und ist zu unterlassen.

Jeglicher Konsum von und Handel mit Alkohol, Rauschmitteln, Anabolika und sonstigen illegalen Substanzen ist im gesamten Sportvereinszentrum und den dem Sportvereinszentrum zugehörigen Räumlichkeiten verboten. Bei Missachtung wird die betroffene Person aus dem Studio verwiesen.

Alle Einrichtungsgegenstände unserer Anlage sind pfleglich zu behandeln. Die Hantelscheiben und Gewichte sind nach Gebrauch wieder geordnet an ihren Platz zu legen. Beim Training mit Gewichtscheiben, die an Hantelstangen befestigt werden, müssen immer Feststellringe benutzt werden. Den Weisungen des Trainers ist Folge zu leisten.

Im gesamten Gebäude besteht Glasflaschen- und Rauchverbot. Ebenfalls ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen nicht gestattet. Auf der Trainingsfläche sind keine Taschen erlaubt. Handys sind auf der Trainingsfläche leise zu betreiben.

SAUNA UND RUHERÄUME

Die Mitnahme von Handys und/oder bildentstehenden Medien in den Saunabereich ist verboten.

Die eigenständige Benutzung von Aufgussmitteln/Salz/Honig in der Sauna ist ebenfalls nicht gestattet.

Bei jedem Saunagang muss aus hygienischen Gründen ein geeignet großes Handtuch unter dem Körper liegen, dass kein Schweiß auf das Holz gelangt.

Die Saunabereich ist ein textilfreier Bereich.

In den Ruheräumen sind laute Unterhaltungen untersagt.

SAUBERKEIT UND HYGIENE

Cardio-Geräte sind nach jedem Gebrauch durch das Mitglied zu desinfizieren. Die Nutzung von Chalk und Magnesia ist nicht gestattet.

Die Umkleideräume sollten nur abgetrocknet betreten werden.

Die Haarentfernung und Haarfärbung ist im gesamten Studio untersagt.

BEKLEIDUNG

In den Trainingsräumen muss Sportbekleidung getragen werden. Dazu zählen saubere Sportschuhe, Trainingshose und -oberteil. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung der Trainingsgeräte nur mit Handtuch erlaubt. Das Trainieren mit Jeanshose oder/und freiem Oberkörper ist nicht gestattet.

Sollte ein Mitglied kein Handtuch mitgebracht haben, muss es vor Trainingsbeginn ein Handtuch am Check-In kaufen.

Im gesamten Nass-/Saunabereich müssen Badeschuhe getragen werden.

 

 

Diese Hausordnung ist gültig ab dem 30.07.2016

 

Sportvereinszentrum VfL Kirchheim

Jesinger Straße 105

73230 Kirchheim

 

Tele.: 07021 860 90 69

E-Mail: svz@vfl-kirchheim.de